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AGB Grafikdesign

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der DesignRing Designmanagement GmbH (im folgenden DesignRing) und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang oder der Kenntnisnahme widerspricht.


1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des DesignRing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem DesignRing eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  3. Der DesignRing überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der DesignRing bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen DesignRing und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  5. Der DesignRing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem DesignRing eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des DesignRing, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

2 Vergütung

  1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
  2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
  3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.


3 Fremdleistungen

  1. Der DesignRing ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem DesignRing hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des DesignRing abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem DesignRing im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


4 Eigentum, Rückgabepflicht

  1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem DesignRing spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5 Herausgabe von Daten

  1. Der DesignRing ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der DesignRing ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  2. Hat der DesignRing dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des DesignRing verändert werden.
  3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  4. Der DesignRing haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des DesignRing ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  1. Der Auftraggeber legt dem DesignRing vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
  2. Soll der DesignRing die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt DesignRing die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
  3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem DesignRing zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

7 Haftung

  1. Der DesignRing haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
  2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
  3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
  4. Der DesignRing haftet  nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
  5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei dem DesignRing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den DesignRing Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der DesignRing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem DesignRing übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den DesignRing im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9 Schlussbestimmungen

  1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des DesignRing als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so  berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand: 15. Mai 2003

 

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